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Energie gemeinsam nutzen

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1. Oktober 2026

Neu ab 01.10.2026: 

  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 01.10.2026 in Kraft.

  • Ab 05.10.2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.

  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA.
    Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch kann der Netzbetreiber aufgrund der noch fehlenden Verordnung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte verrechnen. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.

Text- und Fotoquelle (österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften)

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